Behindertenparkplatz
Der blaue Parkausweis mit Foto gilt in der Europäischen Union und einigen anderen Ländern: zum Beispiel Schweiz und Norwegen. Das Straßenverkehrsamt an Ihrem Wohnort stellt den Ausweis kostenlos aus. Nur mit dem blauen Parkausweis dürfen Sie auf Behinderten-Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol parken.
Den blauen EU-Ausweis bekommen Menschen mit Schwerbehinderung und mit:
- außergewöhnlicher Gehbehinderung Merkzeichen aG
- Blindheit (Merkzeichen Bl)
- Contergan-Schädigung (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbarer Behinderung
Mit dem blauen Parkausweis dürfen Sie hier parken:
- auf Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol,
- im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu 3 Stunden. Sie müssen eine Parkscheibe auslegen,
- in Fußgängerzonen während der Ladezeit,
- in verkehrsberuhigten Bereichen, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden,
- an Parkuhren und Parkschein-Automaten, ohne Bezahlung.