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Behindertenparkplatz

Der blaue Parkausweis mit Foto gilt in der Europäischen Union und einigen anderen Ländern: zum Beispiel Schweiz und Norwegen. Das Straßenverkehrsamt an Ihrem Wohnort stellt den Ausweis kostenlos aus. Nur mit dem blauen Parkausweis dürfen Sie auf Behinderten-Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol parken.
Den blauen EU-Ausweis bekommen Menschen mit Schwerbehinderung und mit:

  • außergewöhnlicher Gehbehinderung Merkzeichen aG
  • Blindheit (Merkzeichen Bl)
  • Contergan-Schädigung (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbarer Behinderung

Mit dem blauen Parkausweis dürfen Sie hier parken:

  • auf Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol,
  • im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu 3 Stunden. Sie müssen eine Parkscheibe auslegen,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden,
  • an Parkuhren und Parkschein-Automaten, ohne Bezahlung.