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Reha-Sport Neurologie / Gruppengymnastik

Jeden Dienstag von 15:45 Uhr bis 16:45 Uhr (auch in den Sommerferien)

Treffpunkt: Haus der "Offenen Tür", Dürenstraße 2, 53173 BN-Godesberg (www.ot-godesberg.de).

Eine Physiotherapeutin vermittelt den Betroffenen sich körperlich etwas zuzutrauen, Fähigkeiten zu trainieren und zu erhalten. Bei der Parkinsonerkrankung, die ja ein „Erstarren“ des Körpers mit sich bringt, ist dies besonders wichtig.

Die Optimierung der Koordination und der Bewegungsabläufe sowohl in der Groß- wie in der Feinmotorik wird angestrebt und geübt. Der Körper wird gedehnt, die Beweglichkeit verbessert, die Atmung vertieft und im besten Falle lassen Schmerzen nach und es stellt sich ein Wohlgefühl ein, weil jeder im Rahmen seiner körperlichen Möglichkeiten trainieren kann.

Verschiedene Geräte wie Bälle, Stäbe, Reifen etc. kommen dabei zum Einsatz und sorgen für Abwechslung bei den Übungen. Auch lautes Sprechen und Singen gehören zum Repertoire. Das macht Spaß und steigert das Wohlbefinden der Teilnehmenden. Dabei ist regelmäßiges Üben ein Garant für längerfristigen Erfolg.

Voraussetzungen für die Teilnahme und Kosten

Hinweis: Derzeit sind alle verfügbaren Zeiten und Teilnehmerplätze für Reha-Sport belegt, so dass wir aktuell keine weiteren Personen zur Teilnahme aufnehmen können. Wir werden versuchen, unser Angebot zukünftig zu erweitern.

Es handelt sich hierbei um eine anerkannte Rehabilitationsmaßnahme (Reha-Sport), für welche die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Kosten übernehmen. Die Verordnung (Muster 56) für Reha-Sport stellt der Hausarzt / Facharzt für Allgemeinmedizin oder der Neurologe aus. Diese Verordnung ist bei der eigenen gesetzlichen Krankenkasse als Antrag zur Kostenübernahme von Ihnen einzureichen. Nachdem Sie die Zusage zur Kostenübernahme durch Gegenzeichnung der Verordnung erhalten haben, übergeben Sie diese bitte der Physiotherapeutin. Die Regionalgruppenleitung rechnet dann die Kosten mit der Kasse ab.
Die Kostenerstattung für gesetzlich Krankenversicherte ist somit klar geregelt.

Für privat versicherte Betroffene stellt sich die Situation etwas anders da. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder zu Fragen geführt, für die wir Ihnen hier eine Klarstellung geben möchten.

Mitglieder mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) können vom Hausarzt / Facharzt für Allgemeinmedizin oder dem Neurologen eine Verordnung für Reha-Sport erhalten. Die Vorgehensweise zur Genehmigung durch die Krankenversicherung und die Frage der Erstattung ist von ihrem persönlichen Vertrag mit der privaten Krankenversicherung abhängig und kann von uns nicht beantwortet werden. Privat Krankenversicherte sind wie bei anderen Behandlungen Selbstzahler und erhalten eine Rechnung, die sie selbst begleichen. Die Rechnung kann dann bei der Privatkasse zur Erstattung eingereicht werden, sofern die Leistungsvereinbarung mit Ihrer privaten Krankenversicherung dieses vorsieht.

Für uns ist es wichtig, dass auch betroffene Mitglieder der Regionalgruppe Bonn, die keine Verordnung oder Zusage der Kostenübernahme erhalten haben, am Reha-Sport teilnehmen können. Sie sind in diesem Fall Selbstzahler.

Analog der Beteiligung der Krankenkassen werden den Selbstzahlern pro Teilnahme 6,00€ in Rechnung stellen.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Leiterin der Reha-Sportgruppe oder an den Regionalgruppenleiter Winfried Hurtig.