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Aktuelles

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen über die Arbeit des Vorstands der dPV im Hinblick auf die Aufarbeitung und die erfolgreiche Strafverfolgung der ungeheuerlichen Verdachtsmomente gegen den ehemaligen Geschäftsführer und seine Vertrauten, die die dPV bis zum Frühjahr 2023 mutmaßlich um Millionen betrogen haben. Das Ziel aller juristischen Aktivitäten ist es, diese Gelder zurückzukommen, um sie ihrem eigentlichen Zweck, der Hilfe für Menschen mit Parkinson und ihren Familien, zukommen zu lassen.

Die Vorgänge, deren Aufarbeitung der Vorstand der dPV intensiv vorantreibt, müssen vollumfänglich aufgeklärt werden, dabei danken wir für Ihre Mithilfe.

Mitgliederbereich

Im Pressebereich finden Medienvertreter aktuelle Meldungen und Ansprechpartner:innen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
 

Pressebereich

Was ist passiert?

Die Deutsche Parkinson Vereinigung scheint Opfer eines Millionenbetrugs geworden zu sein. Gegen den langjährigen ehemaligen Geschäftsführer der Deutschen Parkinson Vereinigung besteht der Verdacht, dass er über Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte, eine insgesamt siebenstellige Summe veruntreute. Aktuell liegen den mit der Untersuchung beauftragten Anwaltskanzleien Belege aus den letzten zehn Jahren vor, die zeigen, wie er – mutmaßlich mithilfe seiner Assistentin – systematisch und heimlich Gelder der Vereinigung veruntreute. Mehr

Wurde Strafanzeige gestellt?

Ja. Der auf der Delegiertenversammlung in Kassel am 25.8.2023 neu gewählte Vorstand hat in den letzten Monaten mit Hochdruck die im Raum stehenden Vorwürfe mithilfe spezialisierter Anwaltskanzleien untersucht und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eingereicht. Aufgrund der umfangreichen Beweisvernichtung vor dem Ende des Ausscheidens der mutmaßlich beteiligten Personen und der Tatsache, dass immer noch neue Anhaltspunkte für weitere Straftaten entdeckt werden, wurden die Ermittlungen auch nach Einreichung der Strafanzeige fortgesetzt. Mitte Dezember 2023 wurde eine ergänzende Strafanzeige erstattet. Vorstand und Geschäftsstelle der dPV unterstützen die zuständige Staatsanwaltschaft Düsseldorf bei den Ermittlungen. Die Altlasten müssen vollumfänglich aufgeklärt werden, um eine solide Basis für eine zukunftsorientierte Patientenorganisation zu schaffen, auf die sich die Mitglieder und Partner verlassen können.

Wer hilft bei der Aufklärung?

Bei der juristischen Aufarbeitung einer Veruntreuung von Geldern, wie sie im Fall der dPV notwendig ist, ist die Unterstützung durch neutrale und erfahrene Experten wie Straf-, Zivil- und Steuerrechtler unabdingbar, um die Vorwürfe aufzuarbeiten und die vielen Nachfragen der Behörden, der Staatsanwaltschaft und unserer Förderer zu beantworten. Zwischenzeitlich sind viele wichtige Schritte angestoßen bzw. vollzogen worden. So wurden z.B. verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen, zahlreiche zivilrechtliche Schadensersatzklagen gegen mutmaßliche Schädiger eingereicht und ein enger Kontakt zum VDEK, zur Aktion Mensch und zur Finanzverwaltung gepflegt. Zahlreiche Hinweise von Mitgliedern haben geholfen, Unstimmigkeiten aufzudecken und damit dem Ziel, möglichst viele der veruntreuten Gelder zurückzubekommen, Schritt für Schritt näherzukommen.

Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

Anders als im Fernsehen dauern juristische Verfahren im richtigen Leben mindestens mehrere Monate, in vielen Fällen sogar Jahre. Im vorliegenden Fall handelt es sich sowohl um strafrechtliche als auch zivilrechtliche Verfahren. Die, die für die immensen Schäden, die der dPV zugefügt wurden, verantwortlich sind, müssen umfänglich zur Rechenschaft gezogen werden. Erste Mahnbescheide sind auf Antrag der dPV erlassen und weitere zivilrechtliche Gerichtsverfahren sind anhängig. Erste Verhandlungstermine sind von den Gerichten bereits festgelegt worden. Die Arbeit der zuständigen Behörden (Staatsanwaltschaft und Finanzverwaltung) muss - auch wenn das sehr zeitaufwendig ist - vollumfänglich unterstützt werden.

Welche Maßnahmen hat die Staatsanwaltschaft bereits eingeleitet?

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf führt das Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen 130 Js 22/23. Dort zuständig ist die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen, die ausschließlich in besonders gewichtigen Fällen der Wirtschaftskriminalität tätig wird. Es haben laut Zeitungsberichten Hausdurchsuchungen stattgefunden. Zeugenbefragungen wurden ebenfalls bereits durchgeführt. Zudem wurde Vermögen des Herrn Mehrhoff beschlagnahmt, auf das nach einer rechtskräftigen Verurteilung zur Schadenswiedergutmachung zurückgegriffen werden kann. Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen steht für die dPV im Fokus und ist rechtlich verpflichtend. Erste frühe Erfolge wurden schon erzielt. Herr Mehrhoff hat einen heimlich auf Kosten der dPV erworbenen PKW, den er seit Mai und auch noch nach seinem Ausscheiden privat nutzte, im September auf Aufforderung der dPV zurückgegeben. Eine erste Rückzahlung von Lohn für ein jahrelanges Scheinarbeitsverhältnis in Höhe von über 40 Tausend Euro ist Ende Dezember erfolgt.

Wie arbeitet der jetzige Vorstand?

Tina Siedhoff als erste Vorsitzende und der gesamte Bundesvorstand haben sofort nach ihrer Wahl das Vier-Augen-Prinzip eingeführt: Es wird durch die Geschäftsstelle keine Rechnung bezahlt, keine Überweisung getätigt, kein Vertrag abgeschlossen, ohne dass dies nicht von zwei Vorständen geprüft ist. Klare, transparente Strukturen wurden eingezogen, genauso wie eine zeitgemäße Dokumentationslage, konkrete, detaillierte Geschäfts- und Finanzordnungen und Reisekostenregelungen erarbeitet, außerdem eine umfassende Kontrolle von Spenden, von Ein- und Ausgaben implementiert.

Sind die für die Beantragung von Fördergeldern notwendigen Bescheinigungen hinsichtlich der Regionalgruppenkonten ausgestellt?

Ja. Da aufgrund der Veruntreuungen durch Herrn Mehrhoff im letzten Jahr überall in der Organisation auf allen Ebenen (Bundes-, Landes- und Regionalebenen) genau hingeschaut werden musste, um auszuschließen, dass den Krankenkassen falsche Bestätigungen vorgelegt werden, hat die Prüfung teilweise länger gedauert als üblich, ist aber umfassend erfolgt. Die Bundesgeschäftsstelle darf diese Bestätigungen erst bei Vollständigkeit aller Unterlagen, sämtlicher Rechnungen und Belege ausstellen. Der Versand ist mittlerweile erfolgt und der Prozess wird in den kommenden Jahren optimiert aufgesetzt, einfacher und übersichtlicher für alle Beteiligte gestaltet.

Was ändert sich für die Mitglieder der dPV?

Im Zuge der notwendig gewordenen Neuaufstellung, der Modernisierung der Kommunikation und der Verbesserung der Organisationsstruktur der dPV werden sich die Mitglieder zukünftig einfacher und besser austauschen können. Die Webseite wurde modifiziert, ist angenehmer in der Handhabung und wird gleichzeitig erheblich kostengünstiger betrieben. Die Arbeit in den Regionalgruppen wird erleichtert, aktuell wird zum Beispiel ein neuer Leitfaden für die Abrechnung von Finanzmitteln erstellt. Außerdem wird die Mitgliederzeitung “Leben mit Zukunft” in einem neuen, modernen Design umgesetzt und mit informativen Inhalten bestückt, die Zustellung kann auf Wunsch digital erfolgen.

Warum gibt es einen neuen Internet-Auftritt der dPV?

Eine der vielen mit Entsetzen durch den neuen Bundesvorstand festgestellten und durch die alte Geschäftsführung zulasten und zum Schaden der dPV abgeschlossenen Verträge war ein über Jahre absolut überteuerter Vertrag für den Betrieb der bisherigen Webseite der dPV. Darüber hinaus - und das ist als noch viel schlimmer anzusehen - standen der dPV keinerlei Rechte an der Seite zu. Damit musste noch in 2023 gehandelt werden, um die Daten und Informationen zu retten und einer drohenden Abschaltung des bisherigen Anbieters zuvorzukommen. Aufgrund der Einbeziehung des Dienstleisters in die laufenden Ermittlungen war eine kooperative Zusammenarbeit und Lösungsfindung nicht möglich. Zeitnah werden die gewohnten Leistungen auch für alle Gruppen besser und nutzerfreundlicher zur Verfügung stehen. Der neue Anbieter arbeitet mit Hochdruck an der Bereitstellung.

Wie sieht die Zukunft der dPV aus?

Auf der Delegiertenversammlung der Deutschen Parkinson Vereinigung e.V. (dPV) am 29. Januar 2024 haben die Delegierten die maßgeblichen Weichen für eine gesicherte Zukunft des dPV gestellt. “Wir freuen uns sehr, dass wir jetzt die dPV mit vollem Engagement fit für die Zukunft machen und neue Ideen und Angebote für unsere Mitglieder umsetzen können,” so Tina Siedhoff, 1. Vorsitzende. Die Delegiertenversammlung hat sich in ihrer ersten digitalen Ausgabe mit überwiegender Mehrheit gegen eine Entlastung des ehemaligen Vorstands, das Jahr 2022 betreffend, ausgesprochen. Damit ist die intensive Aufklärungsarbeit des seit August 2023 im Amt befindlichen Bundesvorstands klar bestätigt. Der neu aufgestellte Bundesvorstand geht gestärkt durch die Delegierten und getragen von einer breiten Mitgliederschaft in die nächsten Monate und Jahre. 

Können wir derzeit Spendenbescheinigungen ausstellen?

Nach aktuellem Stand der Ermittlungen müssen sich ehemalige Spenderinnen und Spender keine Sorgen machen: Die steuerliche Abzugsfähigkeit für in der Vergangenheit geleistete Spenden bleibt erhalten. Aktuell werden keine Spendenbescheinigungen ausgestellt. Für die Zukunft setzt der Vorstand alles daran, dass der Status der Gemeinnützigkeit erhalten und somit wieder Spendenquittungen ausgestellt werden dürfen, damit die steuerliche Abzugsfähigkeit für Spender gewährleistet ist. Das Finanzamt hat bereits signalisiert, dass es der Anerkennung der Gemeinnützigkeit für 2024 grundsätzlich positiv gegenübersteht. Wir gehen davon aus, dass wir hier kurzfristig eine verbindliche Aussage erhalten.

UPDATE

Die Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. ist vom zuständigen Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt. Ab 01.01.2024 darf der Verein wieder Spendenbescheinigungen ausstellen.

Wie steht es um die Gemeinnützigkeit der dPV?

Gerade die Gemeinnützigkeit einer Organisation erfordert, dass von jedem Euro, der gespendet wird, auch klar ist, dass er nur für satzungskonforme Zwecke verwendet wird. Intransparenz darf es daher nicht mehr geben – auch und gerade nicht bei den Konten. Entsprechend den Anforderungen der Finanzbehörden wird hier agiert und eine transparente Konto- und Buchführung implementiert. Die dPV steht derzeit in engem Austausch mit der Finanzverwaltung, die über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die letzten Jahre bzw. den Erhalt der Gemeinnützigkeit für das aktuelle und die zukünftigen Jahre zu entscheiden hat. Eine Entscheidung hat die Finanzverwaltung hierzu noch nicht getroffen. Die dPV tut alles dafür, dass die Finanzbehörde von einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit absieht. Ob dies gelingen wird, ist derzeit noch offen. Aufgrund der zwischenzeitlich getroffenen Maßnahmen kann die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2024 aber mit großer Wahrscheinlichkeit als gesichert gelten.

Welche Aufgaben hat der Bundesverband der dPV?

Als große Patientenorganisation hat die dPV eine relevante Stimme und kann mit dieser auf die Entwicklung der Parkinson-Behandlung und auf die Versorgung von Patienten in guter Form einwirken. Der Bundesvorstand wird in 2024  die Gremienarbeit intensiv fortsetzen. Mit der Begleitung von Programmen und Arbeitskreisen, sei es für Apotheker, sei es für Parkinson-Nurses, erweitern wir den Kreis der Personen in der Pflege und in der Behandlung, die im Hinblick auf Morbus Parkinson besonders qualifiziert sind. Damit trägt die dPV maßgeblich zur besseren Versorgung ihrer Mitglieder bei und etabliert notwendige Kompetenzen immer flächendeckender im gesamten Bundesgebiet. Der Bundesverband unterstützt die vielen großen und kleinen Gruppen von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen, damit die wichtige Arbeit vor Ort gelingen kann. Sei es bei Veranstaltungen, bei therapeutischen Angeboten, bei sportlichen Aktivitäten, wie in jüngster Zeit häufiger nachgefragt: Tischtennis. Und nicht zuletzt beteiligt die dPV sich am Parkinson Netzwerk, um z.B. auf die Bedeutung von Selbsthilfegruppen in den Versorgungsnetzwerken hinzuweisen und eine aktive Mitwirkung von Selbsthilfegruppen in Versorgungsnetzwerken anzuregen und unterstützt die Parkinson-Forschung.

Was sagen die Mitglieder?

Der Vorstand fühlt sich getragen und wird unterstützt von zahlreichen Mitteilungen aus der Mitgliedschaft, die die aufwändige Aufarbeitung honorieren und ein großes Interesse an der Neuaufstellung der dPV zeigen. Natürlich werden auch viele Fragen gestellt, doch das Hauptinteresse liegt darin, dass die Aufgaben und die wichtige Arbeit der dPV fortgeführt wird. Das klare Bekenntnis des Vorstands lautet: “Wir werden alles dafür tun, dass die Arbeit unseres Vereins, unserer engagierten Gruppen und Mitglieder weitergeht und sie unbelastet ihre Hilfe für an Parkinson Erkrankte und deren Familien leisten können.”

Deutsche Parkinson Vereinigung Bundesverband e.V. (dPV)

Die dPV wurde 1981 von Menschen gegründet, die selbst von der Parkinson´schen Krankheit betroffen waren. Heute zählt der gemeinnützige Verein rund 15.000 Mitglieder, überwiegend Erkrankte, deren Partner, Angehörige oder Freunde sowie Personen aus Heilberufen, die sich mit Morbus Parkinson beschäftigen. Das Ziel der dPV ist, die Lebensumstände von Parkinson-Patienten und deren Partnern zu verbessern. Außerdem fördert der Verein vor allem patientennahe Forschungsprojekte. Zusätzlich arbeitet der Bundesverband und seine rund 350 Regionalgruppen daran, das Bild von Parkinson´schen Erkrankten in der Öffentlichkeit zu verbessern.